Benötige ich für den Newsletterversand die ausdrückliche Einwilligung meiner Mitarbeitenden gemäß UWG?
Generell ergibt sich das Einwilligungserfordernis für Newsletter gar nicht aus der DSGVO, sondern ist eine Vorgabe aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 7 Abs. 2 UWG). Hier entscheidet nun der Arbeitgeber, dass der Newsletter – bzw. die Aufforderung zur Anmeldung zum Newsletter – an die Mitarbeiter versendet wird. Der Anwendungsbereich des UWG ist hier als nicht eröffnet anzusehen. Zweck des UWG ist der „Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern vor unlauteren Geschäftspraktiken“. In ihrer Rolle als Arbeitnehmer sind die Betroffenen weder Mitbewerber, noch Verbraucher, noch sonstige Marktteilnehmer, sondern sie sind Teil des Handelnden. Genau betrachtet informiert das Unternehmen die Mitarbeiter mittels des Newsletters über offene Stellen im Unternehmen. Dies fällt somit nicht unter Werbung, sondern muss durch zulässige Unternehmenskommunikation gerechtfertigt sein.